Organe

des HSGV

Der Hanseatische Sparkassen- und Giroverband verfügt nach seiner Satzung aktuell über zwei Organe.

Überblick

Als oberstes Organ wird die Verbandsversammlung aus den Vertretern der Mitglieder des HSGV gebildet. Ihre Zuständigkeiten ergeben sich aus der aktuellen Fassung der Verbandssatzung, wie sie die Verbandsversammlung zuletzt am 27. November 2015 beschlossen hat und wie sie von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg mit Schreiben vom 11. Dezember 2015 genehmigt wurde.

Der Verbandsvorsteher leitet den Geschäftsbetrieb des Verbandes entsprechend der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Der Verbandsvorsteher wird aus der Verbandsversammlung gewählt und vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.

Präsident und Verbandsvorsteher des HSGV ist Herr Dr. Harald Vogelsang, im Hauptamt Sprecher der Vorstände der HASPA Finanzholding und der Hamburger Sparkasse AG.

Er gehört daneben dem Vorstand des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands an.

Stellvertretender Verbandsvorsteher ist Herr Dr. Olaf Oesterhelweg, im Hauptamt stellvertretender Vorstandssprecher der HASPA Finanzholding und der Hamburger Sparkasse AG.

Lesen Sie hier die aktuelle Satzung